Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Freie Universität Berlin ist gehalten, ihre Website und ihre mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin BIKTGBln vom 4. März 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf das Karriereportal mit SuccessFactors von SAP, welches an der Freien Universität genutzt wird.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV
Das o.g. Web-Angebot ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) weitestgehend vereinbar. Die technischen und gestalterischen Aspekte eines barrierefreien Zugangs werden laufend an den Stand der Technik entsprechend angepasst.

Feedback und Kontakt
Die Inhalte des Internetauftritts sollen für Menschen mit Behinderungen sowie für Menschen mit temporären oder situationsbedingten Einschränkungen gleichermaßen nutzbar sein. Sollten Sie auf unseren Webseiten oder mobilen Anwendungen auf Mängel aufmerksam werden, freuen wir uns über Ihren Hinweis.

Bitte senden Sie uns in diesen Fällen eine Nachricht mit einer Beschreibung des Problems unter Angabe der Webadresse an

Freie Universität Berlin
Abteilung II
Kaiserswerther Straße 16/18
14195 Berlin
E-Mail: support@jobs.fu-berlin.de

Durchsetzungsverfahren und Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Falls Sie seitens der Freien Universität Berlin nicht innerhalb einer Frist von einem Monat eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, oder unsere Antwort nicht zufriedenstellend sein sollte, können Sie sich an die Beauftragte für digitale Barrierefreiheit des Landes Berlin wenden.

•    Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
•    Link zum Kontaktformular

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22. Mai 2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 22. Mai 2024 überprüft.